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   OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2010 - 17 A 2827/07   

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https://dejure.org/2010,18126
OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2010 - 17 A 2827/07 (https://dejure.org/2010,18126)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.09.2010 - 17 A 2827/07 (https://dejure.org/2010,18126)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. September 2010 - 17 A 2827/07 (https://dejure.org/2010,18126)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstellung der Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente eines Zahnarztes nach dem Wegfall der Voraussetzungen eines Versorgungsanspruchs; Regelung der Versorgungsleistungen für Zahnärzte durch die Satzung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer (SVZN); Aufhebung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstellung der Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente eines Zahnarztes nach dem Wegfall der Voraussetzungen eines Versorgungsanspruchs; Regelung der Versorgungsleistungen für Zahnärzte durch die Satzung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer (SVZN); Aufhebung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Köln - 9 K 2763/06
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2010 - 17 A 2827/07
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2010 - 17 A 2827/07
    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1997 3 C 22.96 -, BVerwGE 105, 55.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2011 - 17 A 395/10

    Antrag eines zugelassenen Anwalts auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 23. September 2010 - 17 A 2827/07 -, juris Rn. 34; Bay. VGH, Beschluss vom 7. April 2006 - 9 ZB 05.2587 -, juris Rn. 16 und Urteil vom 26. Juli 1995 - 9 B 93.2788 -, NJW 1996, 1613 f.; Nds. OVG, Urteil vom 26. April 2007 - 8 LB 212/05 -, GesR 2007, 359 f. = juris Rn. 32; zur Existenzsicherung auch: BVerwG, Urteil vom 21. September 2005 - 6 C 3.05 -, NJW 2006, 711 ff. = juris Rn. 25.
  • VG Düsseldorf, 26.10.2016 - 20 K 8814/15

    Versorgungswerk; Zahnärztekammer; Witwenrente; Wiederverheiratung; auflösende

    Eine Erledigung in anderer Weise tritt bei auflösend bedingten Verwaltungsakten mit dem Eintritt der Bedingung ein, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. September 2010 - 17 A 2827/07 -, zitiert nach juris.

    Es handelt sich bei der Regelung in § 9 Abs. 4 Satz 3 der Satzung um eine Vorschrift, durch die Rentenbewilligungsbescheide des Beklagten kraft Satzungsrechts einer auflösenden Bedingung unterworfen werden, ohne dass diese Rechtsfolgenanordnung ausdrücklich selbst in den jeweiligen Rentenbewilligungsbescheid aufgenommen werden muss, vgl. zur Satzung des Beklagten: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. September 2010 - 17 A 2827/07 -, zitiert nach juris.

    Es liegt im Rahmen der dem berufsständischen Versorgungswerk durch § 6 a Abs. 4 i.V.m. Abs. 6 Satz 2 Nr. 6 HeilBerG eingeräumten Satzungsautonomie, nicht nur die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für das Entstehen bzw. den Fortfall des Rentenanspruchs zu bestimmen, sondern auch die Rechtsfolgen in Bezug auf den Zeitraum der Leistungsgewährung für den Fall des Fortfalls des Rentenanspruchs festzulegen, vgl. zur Satzung des Beklagten: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. September 2010 - 17 A 2827/07 -, zitiert nach juris.

  • OVG Niedersachsen, 02.02.2012 - 8 ME 153/11

    Ablehnung des Eilrechtsschutzgesuchs gegen die Rücknahme eines

    Rechtsgrundlage dieser Verfügung ist daher nicht § 16 Abs. 3 Satz 1 Buchst. a Alterssicherungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen - ASO - (vgl. zu dieser Möglichkeit: OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 23.9.2010 - 17 A 2827/07 -, juris Rn. 24 f.), sondern § 1 Abs. 1 NVwVfG i.V.m. § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwVfG.

    26 Denn das Interesse an einer sparsamen Mittelverwendung und Vermeidung unnötiger Aufwendungen durch öffentlich-rechtliche Körperschaften ist ein öffentliches Interesse (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.10.1985 - 7 B 161.85 -, NVwZ 1986, 482; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 14.2.2011 - 10 S 1267/09 -, juris Rn. 28), das durch die Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente durch die öffentlich-rechtliche Körperschaft ohne Vorliegen der satzungsmäßigen Voraussetzungen einer Berufsunfähigkeit nicht nur gefährdet, sondern tatsächlich beeinträchtigt würde (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 23.9.2010, a.a.O., Rn. 54).

  • VG Düsseldorf, 13.12.2011 - 20 K 2525/11

    Versagung der Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente aufgrund des Erhalts von

    Sie dient als solidarische Absicherung der Existenzsicherung des jeweiligen Mitglieds der Versorgungseinrichtung, das wegen seiner Berufsunfähigkeit an einer auskömmlichen Tätigkeit in seinem Beruf gehindert ist, wobei sichergestellt sein soll, dass bei angemessenen Beitragsleistungen eine überdurchschnittliche Versorgung der Mitglieder in den Wechselfällen des Lebens gewährleistet werden soll, vgl. OVG NRW, Urt. v. 23. September 2010 - 17 A 2827/07 - zit. nach juris-Portal, Rdnr. 34.

    Vor dem Hintergrund, dass - wie bereits dargestellt - beide Positionen dem Schutzbereich des Art. 14 GG unterfallen, und zudem die Berufsunfähigkeitsrente als solidarische Absicherung dem Zweck der Existenzsicherung dient, wenn ein Mitglied wegen Berufsunfähigkeit an einer auskömmlichen pharmazeutischen Tätigkeit gehindert ist, vgl. für den Fall einer ärztlichen Versorgungseinrichtung OVG Münster, Urt. v. 23. September 2010 - 17 A 2827/07.

  • VG Köln, 08.05.2012 - 7 K 2535/11

    Anspruch eines Architekten auf Bewilligung einer Berufsunfähigkeitsrente bei

    vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.09.2010 - 17 A 2827/07 -, Rn. 26 ff., juris, zu einer ähnlichen Regelung in der Satzung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Nordrhein; VG Düsseldorf, Urteil vom 03.03.2008 - 20 K 4968/05 -, Rn. 50, juris, zu § 11 Abs. 4 lit. a) SVAK NRW; VG Gießen, Urteil vom 23.11.2004 - 10 E 2713/04 -, Rn. 36, juris, zum berufsständischen Versorgungsrecht der Ärzte.
  • VG Schwerin, 03.09.2014 - 7 A 1582/12

    Widerruf der Bewilligung von Berufsunfähigkeitsrente für eine Ärztin

    Sachverständige würden aktuell auch nur indirekt Zugang zu dem Befundbild bei der Klägerin im Zeitpunkt der Begutachtung durch Dr. He., der für die Beurteilung der Berufsunfähigkeits-Frage bei der von der Beklagten getroffenen Widerrufsentscheidung der maßgebliche ist (vgl. a. das zitierte Urteil des OVG NW vom 23. September 2010 - 17 A 2827/07 -, juris Rdnr. 37), erhalten.
  • VG Münster, 27.08.2014 - 3 K 3521/13

    Weitergewährung einer Berufsunfähigkeitsrente gegenüber einer in einem

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 23. September 2010 - 17 A 2827/07 -, juris, Rn. 34.
  • VG Münster, 03.02.2023 - 3 K 1463/21
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 23.9.2010 - 17 A 2827/07 -, juris, Rdn. 36.
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